Honorar

Terminvereinbarung: Wenn Sie gerne ein Erstgespräch vereinbaren möchten, bitte ich um Kontaktaufnahme per Telefon oder Email. Da ich häufig in Gesprächen bin, kann ich nicht immer abheben. Bitte hinterlassen Sie mir ggf. eine Nachricht auf der Mailbox, ich rufe Sie verlässlich zurück. 

Erstgespräche80€
Klinisch-psychologische Behandlung110€
Klinisch-psychologische Beratung110€
Angehörigengespräche150€
Gutachten für die Fachausbildung200€

Sollten dies Ihre finanziellen Mittel nicht erlauben, lassen Sie es mich gerne wissen. Ich biete eine begrenzte Anzahl an Sozialtarifen an. 

Die Zahlung erfolgt anschließend an die Einheit per Überweisung, nachdem Sie eine Honorarnote von mir erhalten haben, die alle relevanten Informationen enthält. Auch Barzahlung ist möglich, hier bitte ich um das Bringen des genauen Betrags, da ich nicht immer das nötige Wechselgeld bei mir habe. 

Absageregelung

Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich um Absage mindestens 24 Stunden im Voraus, diese kann telefonisch oder schriftlich erfolgen. Andernfalls muss ich das volle Honorar für die Einheit verrechnen. 

Krankenkassenzuschuss 

Seit dem 1.1.2024 fällt die klinisch-psychologische Behandlung in Österreich in das ASVG (Allgemeine Sozialversicherungsgesetz) und gilt somit als Kassenleistung. Gesetzliche Kassen übernehmen somit bei Vorliegen einer psychischen Erkrankung einen Teil der Behandlung. Voraussetzung ist hierfür in der Regel eine ärztliche Bestätigung über die Notwendigkeit der Behandlung; diese sollte vor der zweiten Behandlungseinheit ausgestellt werden. Die Höhe der Rückerstattung hängt hier von der jeweiligen Krankenkasse ab. Ich unterstütze Sie gerne beim Beantragen eines Kostenzuschusses.